Leserbrief Peter Bühler

Aktuell gelten Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Weihnachtstag und der Dank-, Buss- und Bettag als hohe Feiertage. Diese sind in unserer christlichen Gesellschaft breit verankert und dienen nicht zuletzt fur Familien als wichtige Ruhe- und Besinnungstage. Dafür haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diesen Tagen auch frei. Die Revision des Ruhetagsgesetzes greift dieses Bedürfnis fundamental an. So sollen neu auch an diesen hohen Feiertagen nicht-religiöse Veranstaltungen in geschlossenen Innenräumen stattfinden dürfen. «Die St. Galler haben das ja auch», wird als Hauptargument vorgetragen. Die Frage aber bleibt, ob das richtig und sinnvoll ist. An fünf Tagen des Jahres sollte es doch möglich sein und bleiben, den (hektischen) Alltag zu entschleunigen. Wenn dieses Ansinnen aufgeweicht wird, bedeutet es mehr Lärm für alle, zusätzliche Arbeit für viele und ein Verunmöglichen von Musse und Erholung für die ganze Gesellschaft. Vor allem Familien wären davon betroffen, weil jemand auch dann «in den Stollen» müsste. Wollen wir das wirklich? Ist das christliche Nächstenliebe? Nein, lautet die Antwort. Daher lehne ich die vorliegende Revision des Ruhetagsgesetzes ab.